Führerscheinuntersuchungen
Bevor ein Führerschein ausgestellt wird, muss der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorlegen, welches bescheinigt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist (§ 8 Führerscheingesetz; FSG). Dieses Gutachten muss von einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin ausgestellt werden.
Seit 1999 verfüge ich über eine Bestellung als sachverständiger Arzt für Führerscheinuntersuchungen (derzeit gültig von 03/2013-03/2018)
Die Bestellung der Sachverständigen zur Ausstellung ärztlicher Gutachten über die gesundheitliche Eignung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung erfolgt auf Antrag durch den Landeshauptmann für die Dauer von höchstens 5 Jahren (§ 34 FSG). Eine Wiederbestellung ist möglich. Erforderlich ist eine 4-stündige Pflichtfortbildung: (alle 3 Jahre) zuletzt absolviert am 28.9.2012 bei den Tiroler Ärztetagen an der UMIT in Hall.Nächste Fortbildung spätestens 09/2015
