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Artikel Tagged ‘Kassenvertrag’

Kassenvertragsarzt

21. Februar 2009

Ich habe mit sämtlichen Krankenkassen einen Direktverrechnungsvertrag. Das heisst Sie brauchen in meiner Ordination keine Selbstbehalte zu bezahlen.

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Ordinationsraum Dr.Wolfgang Hengl

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Wartezimmerblick nach Norden

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Wartezimmerblick nach Süden

Ausblicke vom Balkon des Wartezimmer Ord.Dr.Wolfgang Hengl und ET Regine Hengl

Dr. Wolfgang Hengl Krankenkassen

Ergotherapie : Terminvereinbarung und Erstkonsultation

17. Januar 2009

Die Ergotherapeutische Behandlung erfolgt nach persönlicher oder telefonischer Terminvereinbarung  +43 (0)5372 - 62664 . oder  +43 (0)676 6159396 

Als Vertragspartnerin der Krankenkassen mit Direktverrechnung brauchen Sie in meiner Praxis keinen Selbstbehalt bezahlen.

Ich benötige bereits bei Therapiebeginn einen von Ihrer Krankenkasse (Schalter+Kontrollarzt) genehmigten ärztlichen Zuweisungsschein !!!! (Therapiezeit für ET : 60 -45 -30 Minuten) Bitte beachten Sie, dass eine fälschliche ärztl.Verordung von z.B.40 Min von Ihrer Krankenkasse auf 30 min gekürzt wird, Bitte bringen Sie auch alle Befunde /OP-Berichte die Ihre Erkrankung/Operation betreffen zur ersten Therapie mit.

 

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Die Tätigkeit als Vetragspartner der Krankenkassen(Direktverrechnung) wurde im Dezember 2011 beendet.

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