Praxisevaluierung nach dem Ärztegesetz
18. Februar 2009
| Der Gesetzgeber verpflichtet alle niedergelassenen Ärzte zu einer Praxisevaluierung. Diese wurde in der Qualitätssicherungsverordnung im Detail geregelt. Die Österreichische Ärztekammer muss diese gesetzliche Verpflichtung umsetzen und hat dazu in Wien die ÖQMed gegründet. Wir möchten Sie informieren,am Beispiel von Oberösterreich, wie die Evaluierung abgelaufen ist und was inhaltlich gefordert ist.Die Ordinationen in OÖ haben im September 2007 den sog. Evaluierungsbrief von der ÖQMed erhalten und hatten 4 Wochen Zeit, die Selbstevaluierung durchzuführen. Bis Anfang 2008 wurden sämtliche Ordinationen in Österreich evaluiert. Die Evaluierung dient der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement. Die Evaluierungsfragen (Download) Die Ärztekammer OÖ hat 29 QS-Beauftragte nominiert, die ab Anfang Dezember2007 jene Ordinationen besuchen, welche in einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Die QS-Beauftragten prüfen die Richtigkeit der Angaben.Ablauf der Evaluierung Gesetzliche Grundlagen Die Qualitätskriterien Häufig gestellte Fragen - FAQs |
Meine Ordination entspricht in allen Punkten den geforderten, aktuellen Richtlinien für eine Arztpraxis - Dies wurde mit einer Evaluierungsurkunde 2008 bestätigt, diese ist 5 Jahre gültig.(bis 2013)